Nach den Bestimmungen des Pflegeversicherungsgesetzes haben die Pflegekassen den Auftrag, für pflegende Angehörige und sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierten Personen Schulungskurse anzubieten, um soziales Engagement im Bereich der Pflege zu fördern und zu stärken, Pflege und Betreuung zu erleichtern und zu verbessern sowie körperliche und seelische Belastungen zu mindern.
Die angebotenen Kurse sollen Kenntnisse und Fertigkeiten für eine eigenständige fachbezogene häusliche Pflege und Betreuung der pflegebedürftigen Person vermitteln.
Zu den Inhalten der Pflegekurse gehören u. a.
Im Folgenden werden ambulante Dienste genannt, die zum aktuellen Zeitpunkt eine entsprechende Vereinbarung mit den Pflegekassen getroffen haben.