Für den Personenkreis der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen gilt das im Bundesversorgungsgesetz festgelegte Leistungsrecht der Kriegsopferfürsorge. Hier spielen neben dem Prinzip der Bedarfsdeckung, welches im Bereich der Sozialhilfe angewendet wird, auch die Grundsätze des sozialen Entschädigungsrechtes eine Rolle, so dass hier eine gesonderte Leistungs-bemessung erfolgt.
Wesentliche Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind:
• Hilfe zum Lebensunterhalt
• Hilfe zur Pflege
• Altenhilfe
• Erholungshilfe
• Kraftfahrzeughilfen
Anspruch auf Leistungen haben i.d.R. nur Antragsberechtigte, soweit sie ihren notwendigen Bedarf nicht aus ihrem Einkommen und Vermögen beschaffen können. Vorrangige Leistungsansprüche gegenüber anderen Personen und Sozialleistungsträgern sind zu berücksichtigen.
Auch für Personen mit Versorgungsansprüchen nach dem Soldatenversorgungsgesetz, dem Zivildienstgesetz, dem Opferent-schädigungsgesetz, dem Bundesseuchengesetz und dem Häftlingshilfegesetz können Ansprüche auf Leistungen der Kriegsopfer-fürsorge bestehen.
Die Leistungen der Kriegsopferfürsorge werden auf Antrag gewährt.
Anträge sind an den Landeswohlfahrtsverband Kassel, Hauptfürsorgestelle, 34112 Kassel, Tel.: 0561 1004-0 zu richten.