Häufig bedarf es nur kleinerer Hilfeleistungen um ein selbstbestimmtes Leben in der Häuslichkeit zu ermöglichen und zu sichern.
Bürger- und Nachbarschaftsinitiativen in den Städten und Gemeinden bieten ihre Dienste teils gegen Aufwandsentschädigung. Das Angebot variiert von Ort zu Ort. Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Daneben gibt es spezialisierte Anbieter und ambulante Pflegedienste, die Angebote zur Unterstützung im Alltag vorhalten. Dabei handelt es sich um die Pflege ergänzende oder der Pflege vorgeschaltete Leistungen, die sich als eine die vorhandenen Ressourcen und Fähigkeiten stärkende Alltagsbegleitung verstehen.
Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind z. B.
Informationen über Angebote zur Unterstützung im Alltag erhalten Sie in den Beratungsstellen.
Ansprüche auf eine teilweise Kostenerstattung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag regelt der § 45 SGB XI.