Der Behindertenfahrdienst soll Personen, die auf Grund körperlicher Beeinträchtigungen nicht mehr in der Lage sind, öffentliche Nahverkehrsmittel zu benutzen, eine Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen. Hierunter fallen nicht berufsbezogene Fahrten sowie Fahrten zur medizinischen Behandlung (Arzt/Ärztin, Krankenhaus etc.)
Gefördert werden z. B. Fahrten zu Verwandten und Bekannten, zum Besuch von Veran-staltungen geselliger oder kultureller Art, Fahrten zu Behörden und Einkaufsfahrten.
Der erforderliche Nachweis zur Erlangung einer Teilnahmeberechtigung ist der Schwer-behindertenausweis mit dem Aufdruck "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung). Antrags-formulare für den Ausweis können beim Versorgungsamt angefordert werden. Bei älteren Menschen reicht in Ausnahmefällen auch eine ärztliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass Sie nicht in der Lage sind, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.
Nähere Informationen über den Behindertenfahrdienst erhalten Sie bei folgenden Stellen:
Magistrat der Stadt Marburg
Fachdienst Soziale Leistungen
Friedrichstr. 36, 35037 Marburg
Tel.: 06421 201-1525
behindertenhilfe@marburg-stadt.de
Landkreis Marburg-Biedenkopf
Fachbereich Familie, Jugend und Soziales
Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg
Tel.: 06421 405-1234 und 408-1559
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