Hilfsmittel sind Leistungen, die für gesundheitlich eingeschränkte Menschen unverzichtbar sind, um Beeinträchtigungen oder Behinderungen auszugleichen (z. B. Brillen, Prothesen, Hörgeräte, Gehhilfen, Rollstühle, aber auch Pflegehilfsmittel wie z. B. Krankenbetten, Badewannenlifter).
Wenn Sie Hilfsmittel benötigen, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Hausarzt, bei Ihrer Krankenkasse oder Pflegekasse.
Auch ambulante Pflegedienste stellen Pflegehilfsmittel in der Regel leihweise zur Verfügung.
Je nach Art und Grad der Behinderung, der Hilfe- oder Pflegebedürftigkeit werden Hilfsmittel von den Pflegekassen oder Krankenkassen finanziert (siehe dazu Leistungen der Pflegekasse und Leistungsvoraussetzungen der Krankenkassen).
Für bestimmte Hilfsmittel bestehen Finanzierungs- bzw. Zuschussmöglichkeiten nach dem SGB XII.
Als gewerbliche Vertreiber von Hilfsmitteln werden im Folgenden die Sanitätshäuser genannt.