Das „Essen auf Rädern" ist ein Mahlzeitendienst, der die Versorgung hilfebedürftiger Menschen mit warmem oder zu erwärmendem Essen sichert und die Mahlzeiten täglich, wöchentlich oder nach Bedarf ins Haus liefert. Diese Hilfeleistung ist für diejenigen gedacht, die nicht in der Lage sind, ihre Mahlzeiten selbst zuzubereiten und auch nicht von Angehörigen, Nachbarn oder Freunden versorgt werden können.
Unter bestimmten Voraussetzungen wird das „Essen auf Rädern" vom Sozialhilfeträger bezuschusst (vgl. Leistungsvoraussetzung nach dem SGB XII).