Kurzzeitpflege gewährleistet eine - in der Regel auf maximal vier Wochen/Jahr befristete - Rund-um-die-Uhr-Betreuung für hilfe- oder pflegebedürftige Menschen, die ansonsten zu Hause leben und von Angehörigen und/ oder ambulanten Diensten versorgt werden. Kurzzeitpflege ist somit eine vollstationäre Versorgung auf Zeit. Hauptziel von Kurzzeitpflege-Angeboten ist, die häusliche Pflege zeitweilig zu entlasten bzw. zu ersetzen. Dies könnte notwendig sein bei:
Die Leistungen der Kurzzeitpflege sind:
Die in der Kurzzeitpflege erbrachten pflegerischen Leistungen (bis zu dem Gesamtbetrag von 1.774 €/Jahr) werden unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegekasse finanziert. Die Leistungen für Unterkunft und Verpflegung übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen der Sozialhilfeträger.