Der Sozialpsychiatrische Dienst ist Ansprechpartner für erwachsene Menschen mit psychischen Erkrankungen aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf, deren Angehörige und Personen des sozialen Umfeldes sowie für Einrichtungen und Institutionen.
Es werden Beratung und Hilfen angeboten bei psychischen Krisen und bei chronischen psychischen Erkrankungen. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit zur fachärztlichen Diagnostik und Beratung bei psychischen Erkrankungen.
Der Sozialpsychiatrische Dienst informiert über ambulante und stationäre Hilfsangebote und Behandlungsmöglichkeiten und vermittelt auch individuelle Hilfen.
Es wird insbesondere denjenigen psychisch Erkrankten ein Hilfsangebot gemacht, die sich aus eigener Kraft keine professionelle Hilfe holen können.
Der Sozialpsychiatrische Dienst plant und koordiniert Hilfen und Versorgungs-strukturen im Landkreis Marburg-Biedenkopf in Zusammenarbeit mit den örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträgern sowie den psychosozialen und psychiatrischen Einrichtungen in der Region.
Der Sozialpsychiatrische Dienst kooperiert mit allen Einrichtungen und Institutionen der psychiatrischen Versorgung.
Die Beratungen finden in den Räumen des Fachdienstes statt, auch Hausbesuche sind möglich. Genauso können die gemeinsamen Gespräche in/mit anderen Einrichtungen und Institutionen stattfinden.
Es werden auch telefonische Beratungen angeboten.
Das Beratungs- und Hilfsangebot ist kostenlos.
Alle Mitarbeiter/-innen unterliegen der Schweigepflicht.
Anschrift
Kreisausschuss Marburg-Biedenkopf
Fachbereich Gesundheitsamt
Sozialpsychiatrischer Dienst
Schwanallee 23
35037 Marburg
Ansprechpartner/innen:
Fachdienstleitung:
Frau Dr. Heuer
(Fachärztin für Psychiatrie / Psychotherapie / Sozialmedizin)
Herr Happel
(Diplom-Sozialarbeiter)
Tel.: 06421 405-4136
Fax: 06421 405-4198
E-Mail: gsh-fd4@marburg-biedenkopf.de
Frau Grebe
(Diplom-Pädagogin)
Tel.: 06421 405-4194
Fax: 06421 405-4198
E-Mail: gsh-fd4@marburg-biedenkopf.de
Frau Müller
(Geschäftszimmer / Sekretariat)
Tel.: 06421 405-4131
Fax: 06421 405-4198
E-Mail: gsh-fd4@marburg-biedenkopf.de
Sprechzeiten:
nur nach Vereinbarung
Gesetzliche Betreuung - Aufgaben der Betreuungsbehörde
Die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers verfolgt das Ziel, betroffenen Personen Hilfe und Unterstützung zu bieten, wenn diese krankheitsbedingt ihre Angelegenheiten nicht mehr eigenständig regeln können. Das Betreuungsrecht stärkt die Rechte der betroffenen Personen, indem es Rücksicht nimmt auf die individuellen Bedürfnisse, die verbliebenen Fähigkeiten stärkt und die Selbstbestimmung möglichst wahrt sowie Rechtseingriffe auf das notwendige Maß beschränkt.
Zum Schutz der betroffenen Person wird ein gerichtliches Betreuungsverfahren eingeleitet. Dies geschieht entweder, indem die hilfsbedürftige Person selbst einen Antrag beim Betreuungsgericht stellt oder auf Anregung durch Dritte (Angehörige, Nachbarn, Ärzte, Behörden). Das Gericht muss dann den Sachverhalt ermitteln, indem es ein medizinisches Gutachten in Auftrag gibt und die Betreuungsbehörde veranlasst, einen Sozialbericht zu erstellen sowie einen geeigneten Betreuer vorzuschlagen.
Die Betreuungsbehörde ermittelt den Sachverhalt bei der betroffenen Person im Rahmen eines Hausbesuches. Sie nimmt Kontakt zu der betroffenen Person auf, macht sich ein Bild von der aktuellen Situation, den Vorstellungen der betroffenen Person und berücksichtigt dabei deren Wünsche. Es werden die notwendigen Aufgabenkreise einer gesetzlichen Betreuung erörtert.
Als Aufgabenkreise können z.B. Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Rechts- / Antrags- und Behördenangelegenheiten, Wohnungs-angelegenheiten, Vertretung gegen-über Einrichtungen, in Betracht kommen. Des Weiteren werden die Möglichkeiten einer Betreuungs-vermeidung aufgezeigt.
Ist im Gespräch mit der betroffenen Person erkennbar, dass andere Hilfen eine gesetzliche Betreuung entbehrlich machen, so unterstützt die Betreuungsbehörde bei der Vermittlung dieser Hilfen.
Liegen dem Betreuungsrichter das medizinische Gutachten und der Sozialbericht vor, bespricht er im Rahmen einer Anhörung die Erfordernis der Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung mit der betroffenen Person und entscheidet anschließend über die Notwendigkeit und den Umfang der gesetzlichen Betreuung.
Die betroffene Person kann gegen die Entscheidung des Richters Rechtsmittel einlegen. Ist sie nicht in der Lage, ihre Interessen selbst wahrzunehmen, stellt ihr das Gericht einen Verfahrenspfleger zur Seite.
Die Betreuungsbehörde berät und unterstützt im Vorfeld Angehörige, Nachbarn und Institutionen zur Einrichtung oder Vermeidung einer gesetzlichen Betreuung. Darüber hinaus ist sie Ansprechpartner für Familienangehörige und ehrenamtliche Betreuer sowie Bevollmächtigte.
Eine rechtliche Betreuung kann durch eine wirksame Vorsorge-vollmacht vermieden werden. Wer im Angehörigen- oder Bekanntenkreis auf jemanden zählen kann, dem er uneingeschränkt vertraut, sollte daher überlegen, dieser Person eine Vorsorgevollmacht zu erteilen. Die Betreuungsbehörde berät zur Vorsorgevollmacht und kann diese kostenpflichtig beglaubigen.
Betreuungsbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf
Schwanallee 23
35037 Marburg
Telefon: 06421 405 40
Fax: 06421 405 4144
Internet: www.marburg-biedenkopf.de
Geschäftszimmer:
Frau Henkel
Tel.: 06421 405 4154
E-Mail: HenkelA@Marburg-Biedenkopf.de
Ansprechpartnerinnen:
Stadt Marburg (inklusive Stadtteile)
Frau Kirchner
Tel.: 06421 405 4130
E-Mail: KirchnerW@Marburg-Biedenkopf.de
Frau Urich
Tel.: 06421 405 4103
E-Mail: UrichS@Marburg-Biedenkopf.de
Nord- / Ostkreis
Frau Lang
Tel.: 06421 405 4108
E-Mail: LangK@Marburg-Biedenkopf.de
Frau Schneider
Tel.: 06421 405 4151
E-Mail: SchneiderCo@Marburg-Biedenkopf.de
Süd- / Westkreis
Frau Kretz
Tel.: 06421 405 4109
E-Mail: KretzL@Marburg-Biedenkopf.de
Frau Wagner
Tel.: 06421 405 4152
E-Mail: WagnerAn@Marburg-Biedenkopf.de
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund von Außendiensttätigkeiten nicht immer für Sie erreichbar sind. Vereinbaren Sie daher bitte einen Termin, damit wir uns persönlich Zeit für Ihr Anliegen nehmen können. Nach Vereinbarung sind Hausbesuche möglich.
Neben der Betreuungsbehörde am Fachbereich Gesundheitsamt gibt es im Landkreis drei Betreuungsvereine. Sie haben die Funktion einer Beratungsstelle für alle Fragen rund um das Betreuungsrecht und die rechtliche Vertretung eines Betroffenen auf der Basis einer privaten (Vorsorge-)Vollmacht. Dabei steht das ehrenamtliche Moment in der rechtlichen Betreuung im Mittelpunkt. Bürger zu informieren, sie für das Ehrenamt zu werben und in dieses einzuführen, sie dann zu begleiten und zu schulen, ist ein Schwerpunkt der Tätigkeit. Darüber hinaus bieten regelmäßige Veranstaltungen jedem Interessenten grund-legende Informationen zu den genannten Themen. U. a. wird eine mehrteilige Schulungsreihe angeboten, an der jeder Interessierte teilnehmen kann. Auf Anfrage werden Vorträge auch "vor Ort" durchgefühhrt.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Führung von Betreuungen und Verfahrenspflegschaften durch hauptamtliche Mitarbeiter der Betreuungsvereine.
An die Betreuungsvereine kann sich jeder wenden, der Fragen hat beispielsweise zu
der Einrichtung einer Betreuung für sich oder eine andere Person
der Führung einer schon laufenden oder geplanten ehrenamtlichen Betreuung
der von ihr / ihm geführten ehrenamtlichen Betreuung
der von ihr / ihm geführten privaten Vollmacht
betreuungsrechtsrelevanten Themen überhaupt
den Möglichkeiten, seine Zukunft mit Hilfe von Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung rechtlich abzusichern
Betreuungsvereine
Betreuungsverein Biedenkopf e.V.
Hospitalstraße 54
35216 Biedenkopf
Tel.: 06461 924429
Fax: 06461 926697
Internet: www.betreuungsverein-biedenkopf.de
E-Mail: info@betreuungsverein-biedenkopf.de
Ansprechpartnerinnen:
Frau Schneider, Frau Irmischer,
Frau Müh und Frau Mitschke
Sprechzeiten:
Mo. + Mi. 09.00 - 14.00 Uhr
Do. 09.00 - 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Außensprechstunde:
Karl-Waldschmidt-Str. 3, Rathaus
Büro Bürgerservice,
35075 Gladenbach
Tel.: 06462 201-149
Mo. 10.00 - 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Angelburg, Gemeindeverwaltung Gönnern
1. Dienstag im Monat 10.00 - 12.00 Uhr
Steffenberg, Rathaus Niedereisenhausen
1. Donnerstag im Monat 16.00 - 18.00 Uhr
Dautphetal, Rathaus
3. Dienstag im Monat 10.00 - 12.00 Uhr
Bad Endbach, Jeegels Hoob Hartenrod
1. Montag im Monat 13.30 - 15.00 Uhr
Breidenbach, Bürgerhaus Kleingladenbach
2. Donnerstag im Monat 10.00 - 12.00 Uhr
Hessische Berglandklinik Bad Endbach
2. Donnerstag im Monat 14.00 - 16.00 Uhr
Marburger Verein für SuB e.V.
Am Grün 16
35037 Marburg
Tel.: 06421 166465-0
Fax: 06421 166465-20
Internet: www.sub-mr.de
E-Mail: Info@sub-mr.de
Sprechzeiten:
Mo. - Fr.: 9.00 - 12.00 Uhr
Do.: 16.00 - 18.00 Uhr
Forum Humanistische Pädagogik und Betreuung e.V.
Frankfurter Straße 59
35037 Marburg
Tel. 06421-6972222
Fax 06421-6972223
mail: forumbetreuung@web.de
http://www.forumbetreuung-marburg.de
Ansprechpartnerinnen:
Frau Vogel und
Frau Kramer-Schwarz
Sprechzeiten:
Mo. - Do. 10.00 - 13.00 Uhr
Mo. + Mi. 14.00 - 15.00 Uhr
Di. 14.00 - 19.00 Uhr
und nach Vereinbarung